Die Behörde der PSG Warth-Weiningen hat folgende
Benutzungsordnung für das Schulareal Vogelhalde
erlassen:
Primarschule Warth-Weiningen
Benutzungsordnung für das Schulareal Vogelhalde
Die Spiel- und Sportplätze der Schulanlage Vogelhalde
stehen der Öffentlichkeit aus-serhalb des normalen
Schulbetriebs für Freizeitaktivitäten zur
Verfügung.
1. Benutzungszeiten: An Werktagen bis zum Eindunkeln,
spätestens jedoch bis 21:00.
Mittagsruhe von 12:00 – 13:10.
An Wochenenden und Feiertagen von 9:00 – 12:00
sowie ab 14:00 bis zum Eindunkeln, spätestens
jedoch bis 20:00.
2. Die Benutzung der Anlage im Rahmen des Schulbetriebs,
durch turnende Vereine oder durch bewilligte Veranstaltungen
hat Vorrang.
3. Die vorhandenen Spiel- und Sportgeräte sowie
die übrigen Einrichtungen sind mit der nötigen
Sorgfalt zu behandeln. Beschädigungen sind dem
Hauswart zu melden.
4. Abfall ist in den dafür vorgesehenen Behältern
zu entsorgen.
5. Das Rauchen sowie der Konsum von alkoholischen
Getränken ist Kindern und Jugendlichen unter
18 Jahren untersagt.
6. Das Mitbringen und Konsumieren von Betäubungsmitteln
ist verboten.
7. Auf dem Areal gilt ein generelles Fahrverbot für
Autos, Motorräder, Mofas und Velos. Die Fahrzeuge
sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen
abzustellen.
8. Hunde sind an der Leine zu führen.
9. Den Anweisungen des Schulpersonals ist Folge zu
leisten. Bei Nichtbeachtung dieser Benutzungsordnung
behält sich die Schulbehörde Massnahmen
vor.
Für Veranstaltungen und Aktivitäten, die
von der Primarschulbehörde Warth-Weiningen bewilligt
sind, gelten Ausnahmeregelungen.
Warth-Weiningen, im März 2006
Primarschulbehörde Warth-Weiningen