Mittagstisch

Geschätzte Eltern, geschätzte Interessierte

Unsere Schulgemeinde bietet am Montag, Dienstag & Freitag einen betreuten Mittagstisch an. Die Kinder erhalten eine ausgewogene

und kindergerechte Mahlzeit inkl. Getränk. Sie werden in der Zeit

von 11.45 bis 13.30 Uhr von engagierten Betreuerinnen begleitet.

Unsere jungen Gäste erhalten die Möglichkeit an einem "grossen Tisch" gemeinsam zu essen. Spass haben, ein respektvolles Miteinander, zusammen Plaudern und Spielen gehört bei uns einfach dazu.

 

Vielleicht sind Sie berufstätig oder suchen aus anderen Gründen

über Mittag eine Betreuung für Ihr Kind / Ihre Kinder?

Wir freuen uns auf unterhaltsame Mittagszeiten.

 

Das Mittagstisch-Team

Primarschule Warth Weiningen

 

Mittagstischleitung

Béatrice Bauer

052 552 17 12

079 280 16 69

E-Mail: b.bauer@schule-warth-weiningen.ch

 

Mehrzweckraum

052 748 08 85

Montag, Dienstag & Freitag: 11.45 - 13.30 Uhr

Mittagstisch Schule Wart-Weiningen

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Hausregeln

  • Die Mittagstischräume dürfen bei schlechtem Wetter und im Winterhalbjahr nur mit Finken betreten werden. Jacken und Schuhe werden in der Garderobe vor dem Mittagstischraum deponiert.
  • Nach dem Schulunterricht melden sich die Kinder bei der Mittagstischbetreuerin an.
  • Das Mittagessen wird gemeinsam eingenommen.
  • Nach dem Essen und Abtischen können Hausaufgaben erledigt oder es darf gespielt werden.
  • Die Kinder informieren die Betreuungspersonen, wenn sie die Mittagstischräume verlassen möchten.
  • Spiele, die Personen gefährden oder Sachen beschädigen, sind nicht erlaubt. Handy, Gameboy oder ähnliches sind am Mittagstisch nicht erwünscht.
  • Die Kinder werden angehalten, sich beim Spielen im Mittagstischraum angemessen zu verhalten und einen angenehmen Lärmpegel einzuhalten.
  • Die Kinder benehmen sich gegenüber den Betreuungspersonen und den andern Benützern anständig.
  • Vor dem Verlassen des Mittagstisches verabschieden sich die Kinder von den Betreuerinnen.
  • Wird der Betrieb trotz vorherigem Ermahnen und nach Rücksprache mit den Eltern durch untragbares Verhalten eines Kindes gestört, oder werden Bedingungen des Reglements nicht eingehalten, kann das Kind vom Mittagstisch ausgeschlossen werden.